Gegenstand des Vertrags
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen für Leistungen der Bürgerschulung.de im Rahmen von Schulungen regeln die Erbringung von Schulungsleistungen. Die Vertragsleistungen und die Teilnahme-Voraussetzungen sind im jeweiligen veröffentlichten Seminar-PDF bzw. unserer Website enthalten.
Vertragspartner sind die Veranstalter der Schulungen (Seminare) sowie der zur Schulung (Seminar) angemeldete Teilnehmer.
Anmeldung
Ein Vertrag zur Teilnahme an einer bezeichneten Schulungsveranstaltung kommt durch Ausfüllen und Absenden des Anmeldeformulars in elektronischer oder Schriftform seitens des Kunden und Zusendung einer Anmeldebestätigung (PDF per Email) durch den Veranstalter zustande.
Teilnehmerzahl
Die Teilnehmerzahl bei unseren Seminaren ist begrenzt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt.
Anmeldebestätigung
Die Anmeldung wird nach Erhalt unter Berücksichtigung freier Seminarplätze fix gebucht. Nach der Anmeldung erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung. Drei Wochen vor Seminarbeginn erhalten Sie eine persönliche Einladung inklusive Rechnung.
Teilnehmerbeitrag
Die Seminargebühr schließt die Seminarteilnahme, Seminarunterlagen und Erfrischungen (ausgenommen sind die Getränke während des Mittagsbüffets) ein.
Nicht eingeschlossen sind Reise- und Aufenthaltskosten des Teilnehmers. Es gelten die am Tag der Bestellung gültigen Seminarpreise. Der Seminarpreis wird generell zuzüglich Mehrwertsteuer vor Beginn des Seminars als Honorarnote gestellt. Honorarnoten sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist ein Zahlungseingang nicht vor Seminarbeginn zu verzeichnen, so kann der Veranstalter dem Seminarteilnehmer die Teilnahme an diesem Seminar verweigern. Hinweis: Erstattungen für nicht vollständig abgenommene Leistungen erfolgen nicht.
Steuerliche Absetzbarkeit
Aufwendungen zur beruflichen Aus- und Weiterbildung können steuerlich absetzbar sein, wenn sie im Zusammenhang mit der ausgeübten oder damit verwandten beruflichen Tätigkeit stehen. Unselbstständig Erwerbstätige können ihre Weiterbildungskosten, d.h. die Bruttobeträge der Rechnung, im Sinne von Werbungskosten in der Jahressteuererklärung anführen.
Schulungsleistungen
Art und Umfang der Schulungsleistungen sind in den Leistungsbeschreibungen enthalten; geringfügige inhaltliche Abweichungen bleiben vorbehalten.
Die in den einzelnen PDFs näher beschriebenen Schulungen werden von dem Veranstalter in externen Konferenzhotels durchgeführt. Der genaue Ort und die Zeit der Durchführung der Präsenzseminare werden auf der Anmeldebestätigung mitgeteilt.
Seminarabsage
Der Veranstalter ist berechtigt, von dem Vertrag kurzfristig zurückzutreten, sofern sich bis zu diesem Zeitpunkt eine nicht hinreichende Teilnehmerzahl für das Seminar angemeldet hat. Als nicht hinreichend gilt grundsätzlich eine Teilnehmerzahl von weniger als 10 Personen. Der Veranstalter steht es jedoch im Einzelfall frei, Seminare auch mit einer geringeren Anzahl angemeldeter Teilnehmern durchzuführen. Hat der Teilnehmer bereits Seminargebühren an den Veranstalter gezahlt, werden ihm diese in gezahlter Höhe erstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen.
Änderung im Seminarprogramm
Unsere Seminare sind sehr langfristig geplant, weshalb es in Ausnahmefällen zu Änderungen des Seminarprogramms, etwa hinsichtlich des Veranstaltungsorts/ - termine oder der Referenten, kommen kann, die wir uns vorbehalten müssen. Der Veranstalter wird dabei den Teilnehmer über die Verlegung oder die Absage informieren. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen.
Stornobedingungen
Da Seminarplätze nicht kurzfristig nach besetzt werden können, müssen wir für Abmeldungen ab vier Wochen vor Seminarbeginn 50 % und vierzehn Werktage vor Seminarbeginn 100% Stornogebühr berechnen. Vom Vertrag muss schriftlich zurückgetreten werden. Kann der Teilnehmer nicht an dem Seminar teilnehmen, hat er zudem die Möglichkeit, kostenlos einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Die Aufhebung des bereits mit dem Teilnehmer geschlossenen Vertrages erfolgt hierbei zeitlich nach Abschluss des Vertrages mit dem Ersatzteilnehmer und unter der Bedingung, dass der Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Ersatzteilnehmer spätestens vier Wochen vor Seminarbeginn rechtswirksam zustande gekommen ist. Im Übrigen kann der Teilnehmer, sofern er nicht an dem vorgesehenen Termin an dem Seminar teilnehmen kann, das Seminar auch alternativ bis zu vier Wochen vor Seminarbeginn auf einen anderen - sofern möglich - Termin umbuchen.
Bei einer nicht fristgemäßen Stornierung des Seminars bzw. im Falle eines nicht fristgemäßen Vertragsabschlusses zwischen dem Veranstalter und einem Ersatzteilnehmer oder im Falle der Nichtteilnahme ist der volle Seminarpreis zu entrichten bzw. wird der bereits gezahlte Seminarpreis nicht erstattet. Es kann dann aber ein darauffolgender Seminartermin (sofern organisiert) kostenfrei besucht werden.
Haftung
Aus der Anwendung erworbenen Fachwissens können keinerlei Haftungsansprüche gegenüber dem Veranstalter geltend gemacht werden. Der Veranstalter haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung oder den Untergang von Sachen des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Durchführung des Seminars, soweit dies nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Veranstalters zurückzuführen ist. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse sowie sonstige, von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (z. B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügung in- und ausländischer staatlicher Stellen) oder auf nicht schuldhaft verursachte technische Störungen, etwa des EDV-Systems, zurückzuführen sind. Für Buchungskosten bzw. Anreisekosten, die dem Teilnehmer im Falle einer Absage des Seminars durch dem Veranstalter entstanden sind, kann ebenfalls keine Haftung übernommen werden.
Datenschutz
Der Kunde wird hiermit gemäß Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass der Veranstalter seine vollständige Anschrift sowie weitere auftragsspezifische Details in maschinenlesbarer Form speichert und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
Sonstiges:
Die Parteien verpflichten sich, Änderungen und Ergänzungen der Vertragsbedingungen schriftlich zu treffen. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Anwendbares Recht und Gerichtsstand sämtlicher unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande gekommenen Rechtsbeziehungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, das Landgericht Dresden.
Jeder Kunde verpflichtet sich mit der Anmeldung, nach außen Stillschweigen über jedwede während des Seminars von anderen Teilnehmern eingebrachte Arbeitsthemen oder sonstige Äußerungen zu wahren.
Königstein, 31.01.2024